Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieterkennzeichnung:
Jansen & Szoldatits GbR
c/o Lenka Jansen
Rossinistraße 12
80803 München
Nachfolgend SinnZwei genannt; damit sind die Leistungen beider Inhaberinnen (Lenka Jansen und Franziska Szoldatits) gemeint.
- Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SinnZwei stellen vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen die alleinige vertragliche Grundlage zur Regelung der geschäftlichen Beziehung zwischen SinnZwei und Kund*innen dar. Leistungen und Angebote sowie deren Annahme erfolgen von Seiten beider Vertragsparteien ausschließlich auf Basis der hier getroffenen Vereinbarungen.
- Vertragsabschluss
Verträge zwischen SinnZwei und Kund*innen kommen vor Leistungserbringung ausschließlich schriftlich (auch E-Mail) zustande. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn die*der Kund*in einen Termin vereinbart und den Termin wahrnimmt oder in sonstiger Weise die Leistung von SinnZwei abruft. Unserer Honorare vereinbaren wir mit Ihnen individuell. Es können für bestimmte Leistungen auch Pauschalhonorare vereinbart werden. Auf Anfrage erstellt SinnZwei die*der Kund*in ein Angebot, die darin genannten Honorare verstehen sich als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer. Im Falle eines Angebotes sind „Stunden“ als Zeitstunden und Beratungstage als acht Zeitstunden zu verstehen. Für Workshops werden 1,5 Beratungstage gerechnet.
- Leistungsumfang und Vertragsgegenstand
- a) Art der Leistung
Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Begleitung/Coaching/Beratung die*der Kund*in im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Die Hauptleistung besteht aus reinen Beratungsleistungen. Zusätzlich können auch – falls vereinbart – Unterlagen erstellt werden (z.B. Fotoprotokoll). Die Beratung kann als Coaching oder Gruppenberatung erfolgen, beispielsweise in Form von Workshops, Organisationsberatung, Trainings und Onlineterminen, Teamentwicklung/-begleitung und Gruppenveranstaltungen. Diese Leistungen können gegenüber Einzelpersonen oder im Organisations-/Firmenkontext erfolgen.
- b) Unabhängigkeit von SinnZwei
Durch die Leistungen von SinnZwei wird kein Arbeitsverhältnis mit der*dem Kund*in begründet. Alle Leistungen erfolgen frei von Weisungen.
- c) Vereinbarung des Umfangs der Leistung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem dem Vertragsabschluss zugrunde liegenden Angebot und den ggf. erfolgten nachträglichen Ergänzungen. Zu Änderungen des Leistungsumfangs muss eine gesonderte Vereinbarung hierüber getroffen werden. Der Umfang vereinbarter Leistungen ändert sich nicht durch Änderungen hinsichtlich des Ortes oder des Zeitpunktes von Terminen.
- d) Vereinbarung von Ort und Zeit der Leistung
Ort und Zeit der Leistungserbringung ergeben sich aus der Terminvereinbarung der beteiligten Personen (mündlich oder schriftlich, z.B. per E-Mail). Im Falle einer schriftlichen Bestätigung gilt der in der Bestätigung genannte Termin als vereinbart, sofern diesem nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes widersprochen wurde. Kosten für Raummiete werden vom Kunden bezahlt oder diesem in Rechnung gestellt.
- e) Änderung von Ort und Zeit der Leistung
Hinsichtlich eines bereits geplanten Termins kann die*der Kund*in schriftlich oder mündlich eine Änderung anfragen. SinnZwei berücksichtigt Wünsche auf Terminänderungen, soweit dies möglich ist. Soweit mit dem Änderungswunsch durch die*der Kund*in bereits Ersatztermine vorgeschlagen werden, gelten diese nicht ohne schriftliche Bestätigung von SinnZwei als vereinbart. Die*der Kund*in haben keinen Anspruch auf eine Änderung von Ort und Zeit der Leistung, erfolgt jedoch eine Änderungsanfrage bis 21 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin oder der Veranstaltung, wird SinnZwei einen Ersatztermin vorschlagen. Wir bemühen uns um größtmögliche Flexibilität. Diese Änderung ist für die*den Kund*in kostenfrei, wenn ein verbindlicher Ersatztermin vereinbart wird. Eventuelle Fristen verlängern sich entsprechend dem Zeitraum der Verschiebung infolge des Ersatztermins. Wenn Termine infolge einer Änderungsanfrage der*des Kund*in ganz ausfallen, also kein Ersatztermin vereinbart wird, trägt die*der Kund*in die Kosten der Umbuchung wie Stornokosten hinsichtlich einer eventuellen Anreise oder Übernachtung, soweit diese für SinnZwei anfallen. Das dann fällige Ausfallhonorar beträgt 50 % des ursprünglich vereinbarten Honorars. Die übrigen Ansprüche richten sich nach den Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
Ist SinnZwei aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung) an der Durchführung eines vereinbarten Termins verhindert, teilt SinnZwei der*dem Kund*in den Ausfall des Termins umgehend nach Kenntnis des Hinderungsgrundes schriftlich oder mündlich mit. SinnZwei vereinbart – sofern möglich – umgehend mit der*dem Kund*in einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung. Eine Erstattung der Kosten der*des Kund*in durch den von SinnZwei verursachten Terminausfall erfolgt nicht.
- Lizenz- und Urheberrechte
An den von SinnZwei bereitgestellten Materialien (Text-, Video- und Audiodateien, Unterlagen, Grafiken etc.) werden der*dem Kund*in keine Nutzungsrechte eingeräumt, die über den für die Erzielung des Beratungszwecks erforderlichen Gebrauch hinausgehen. Die Unterlagen werden den Teilnehmenden ausschließlich zu deren eigenem Gebrauch überlassen. Die*der Kund*in und die Teilnehmenden sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien vor, während oder nach der Zusammenarbeit zu vervielfältigen, weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden. Dies gilt sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
- Honorarzahlung und Kostenerstattung
Alle Honorare verstehen sich in Euro. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch oder schriftlich nach Erbringung der jeweiligen Leistung. Wird die Gesamtleistung in mehreren Teilleistungen erbracht, kann die Abrechnung von erbrachten Teilleistungen nach dessen Erreichen erfolgen (wird vorab vereinbart). Zahlungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung auf dem in der Rechnung genannten Konto gutgeschrieben sein.
- Datenschutz und Vertraulichkeit
SinnZwei behandelt die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten von Kund*innen, Organisationen und Teilnehmenden, die ihr durch die Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit. Die einschlägigen Regelungen finden sich in der jeweils gültigen Fassung der Datenschutzerklärung von SinnZwei.
- Gewährleistung und Haftung
Die von SinnZwei ausgeübten Beratungstätigkeiten sind reine Dienstleistungstätigkeiten, deren Ergebnisse eine Umsetzung durch die*den Kund*in erfordert und von vielen Faktoren abhängig ist. Ein konkreter Erfolg bzw. erwünschtes Resultat wird nicht garantiert oder gewährleistet. Eine Haftung wird insofern ausgeschlossen.
Die Korrespondenz kann auf Wunsch per E-Mail geführt werden. Hierzu erfolgt der Hinweis, dass der unverschlüsselte E-Mailverkehr Risiken bezüglich der Verschwiegenheitspflicht birgt. Durch unverschlüsselten E-Mailverkehr besteht die Möglichkeit, dass übersandte Informationen (bspw. Daten von Dritten) gelesen, beschädigt, abgefangen oder durch andere Störungen beeinträchtigt werden können und/oder virenbehaftet sind. Darüber hinaus könnten etwaige Geschäftsgeheimnisse auf diesem Weg Dritten bekannt und/oder gegen die*den Kund*in verwendet werden. Wenn die*der Kund*in seine E-Mailadresse mitteilt und diesen Kommunikationsweg vorschlägt, wird von einer entsprechenden Zustimmung ausgegangen, dass dieser Weg in Kenntnis der Risiken genutzt werden kann. Eine Haftung von SinnZwei für Schäden, die auf einer solchen Kommunikation beruhen, wird ausgeschlossen.
Im Rahmen des Vertrags haftet SinnZwei nur für Schäden, die SinnZwei oder Personen, die bei der Erfüllung ihrer Leistung unterstützen, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Beraterin(nen) oder Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Leistung einbindet, beruhen, sowie für Schäden, die durch die Verletzung einer Pflicht von SinnZwei entstanden sind, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht). In anderen als zuvor genannten Fällen ist die Haftung von SinnZwei unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
Etwaige Rechte nach dem ProdHaftG sowie die Fälle deliktischer Haftung bleiben unberührt.
- Vertragsbeendigung
Verletzt eine der Vertragsparteien eine wesentliche Pflicht aus dem Vertrag, so hat die jeweils andere Partei das Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann, muss die vertragsverletzende Partei auf den Verstoß hingewiesen und zur Beseitigung des Verstoßes innerhalb einer angemessenen Frist hingewiesen werden, soweit dies aufgrund der jeweiligen Pflichtverletzung möglich und tunlich ist. Die fristlose außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB bleibt unberührt.
- Schlussklausel
Änderungen, Nebenabsprachen und Ergänzungen von Verträgen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können mündlich getroffen werden. Sofern sie schriftlich oder in Textform bestätigt werden, gilt die Vereinbarung in der Form, wie sie in der Bestätigung genannt wurde.